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Rehabilitation

Nach Unfällen, Operationen oder komplexen Erkrankungen kann eine Rehabilitation im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sinnvoll sein. Ob diese sogenannte Anschlussrehabilitation, kurz AHB, (oder eine Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung, kurz BGSW, bei den gesetzlichen Unfallkassen) für Sie erforderlich ist, wird der ärztliche Dienst z.B. im Rahmen einer Visite mit Ihnen besprechen. Bei ärztlicher Befürwortung berät Sie unser Sozialdienst dann noch während Ihres Aufenthaltes und wird, falls von Ihnen gewünscht, mit Ihnen die Beantragung einer AHB vornehmen.

Eine Direktverlegung (d.h. eine Entlassung aus dem Krankenhaus direkt in eine geeignete Reha-Einrichtung) ist aufgrund der häufig kurzfristigen Planung nur noch selten umsetzbar. Manchmal sprechen aber auch medizinische Gründe gegen einen zeitnahen Start der AHB. Falls Sie daher Fragen zur nachstationären Versorgung bis zum Starttermin der AHB haben, besprechen Sie dies gerne auch mit unserem Sozialdienst.

AHB bei orthopädischen geplanten Eingriffen

Sollte bei Ihnen ein orthopädischer Eingriff in unserem Haus geplant sein (z.B. Hüft-, Knie- oder Schulter-OP) und wurde bereits ein Termin vereinbart, wenden Sie sich bitte im Vorfeld zeitnah an unseren Sozialdienst an der Betriebsstätte St. Johannisstift. So können bereits vor Ihrem Krankenhausaufenthalt die nächsten Schritte zur AHB und bestenfalls auch eine Direktverlegung geprüft und geplant werden.

Onkologische AHB nach Strahlen- oder Chemotherapie

Auch nach Beendigung einer Strahlen- oder Chemotherapie kann bei Bedarf eine Anschlussheilbehandlung in die Wege geleitet werden. Ambulante Patienten der Praxis für Strahlentherapie (MVZ des Brüderkrankenhauses St. Josef) und der onkologischen Ambulanz (Tagesklinik) berät unser Sozialdienst an der Betriebsstätte Brüderkrankenhaus St. Josef zu den üblichen Arbeitszeiten (ohne Terminvereinbarung) zur AHB. Es ist empfehlenswert, bereits vor Ende der Therapie diesbezüglich mit dem Sozialdienst Kontakt aufzunehmen.