Nach Unfällen, Operationen oder komplexen Erkrankungen kann eine
Rehabilitation im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sinnvoll sein. Ob
diese sogenannte Anschlussrehabilitation, kurz AHB, (oder eine
Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung, kurz BGSW, bei den gesetzlichen Unfallkassen) für Sie
erforderlich ist, wird der ärztliche Dienst z.B. im Rahmen einer Visite mit
Ihnen besprechen. Bei ärztlicher Befürwortung berät Sie unser Sozialdienst dann
noch während Ihres Aufenthaltes und wird, falls von Ihnen gewünscht, mit Ihnen
die Beantragung einer AHB vornehmen.
Eine Direktverlegung (d.h. eine Entlassung aus dem Krankenhaus direkt in
eine geeignete Reha-Einrichtung) ist aufgrund der häufig kurzfristigen Planung
nur noch selten umsetzbar. Manchmal sprechen aber auch medizinische Gründe
gegen einen zeitnahen Start der AHB. Falls Sie daher Fragen zur nachstationären
Versorgung bis zum Starttermin der AHB haben, besprechen Sie dies gerne auch
mit unserem Sozialdienst.
Sollte bei Ihnen ein orthopädischer Eingriff in unserem Haus geplant sein (z.B. Hüft-, Knie- oder Schulter-OP) und wurde bereits ein Termin vereinbart, wenden Sie sich bitte im Vorfeld zeitnah an unseren Sozialdienst an der Betriebsstätte St. Johannisstift. So können bereits vor Ihrem Krankenhausaufenthalt die nächsten Schritte zur AHB und bestenfalls auch eine Direktverlegung geprüft und geplant werden.
Auch nach Beendigung einer Strahlen- oder Chemotherapie kann bei Bedarf
eine Anschlussheilbehandlung in die Wege geleitet werden. Ambulante Patienten
der Praxis für Strahlentherapie (MVZ des Brüderkrankenhauses St. Josef) und der onkologischen Ambulanz (Tagesklinik) berät unser Sozialdienst an der Betriebsstätte Brüderkrankenhaus St. Josef zu den üblichen
Arbeitszeiten (ohne Terminvereinbarung) zur AHB. Es ist empfehlenswert, bereits
vor Ende der Therapie diesbezüglich mit dem Sozialdienst Kontakt aufzunehmen.