Jeder kann durch einen Unfall oder schwere Krankheit körperlich oder geistig so beeinträchtigt werden, dass vorübergehend oder dauerhaft keine Kommunikation möglich ist. Natürlich werden Ihre Angehörigen Ihnen - hoffentlich - im Ernstfall zur Seite stehen. Aber nicht automatisch dürfen diese Ihre Angelegenheiten regeln. Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, dürfen weder Ehegatten, Eltern oder Kinder Sie ohne besondere Berechtigung gesetzlich vertreten. Im Zweifelsfall bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Mitarbeiter, der sie vielleicht gar nicht kennt, aber mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt wird.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für diesen Fall bestimmen, wer welche Entscheidungen für Sie treffen darf. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Die in einer Vorsorgevollmacht benannten Personen bekommen das Recht, und zwar juristisch verbindlich, in unterschiedlichen Lebensbereichen Ihre Interessen bzw. Ihren (z. B. in einer Patientenverfügung formulierten) Willen zu vertreten und Ihre persönlichen Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen zu regeln. Dadurch behalten Sie ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Durch eine Vorsorgevollmacht wird die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts und somit die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermieden. Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten (z. B. Angehörige oder Freunde) bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Die Vorsorgevollmacht kann privat abgefasst, beglaubigt oder beim Notar erstellt sein. Wenn Sie sich schwer tun, eine Patientenverfügung zu formulieren, aber nicht auf Ihre Selbstbestimmung verzichten möchten, oder sicher stellen wollen, dass Sie Ihren eigenen Wünschen entsprechend behandelt werden, ist die Abfassung einer Vorsorgevollmacht sehr zu empfehlen.